Seit 1. April 2019 gibt es eine neue Promotionsordnung.
Der (Kleine) Promotionsausschuss entscheidet über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand.
Die Sitzungen des Kleinen Promotionsausschusses finden in der Regel nach der Fakultätsratssitzung statt. Die Sitzungstermine in den Semesterferien werden in der letzten Sitzung im Semester festgelegt und im Internet und auf dem schwarzen Brett beim Dekanatsbüro im 7. Stock bekannt gegeben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Dekanatsbüro.
Anträge auf Annahme als Doktorand oder Doktorandin müssen dem Dekanatsbüro 8 Tage vor der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses vorliegen (Anmeldung über das Prüfungsamt, s. Punkt 1 unten). Anträge auf vorläufige oder endgültige Zusammensetzungen des Prüfungsausschusses oder Änderungsanträge müssen spätestens zwei Tage vor der Sitzung (Montag, wenn Mittwoch der Sitzungstermin ist) im Dekanat abgegeben werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich erst als Promotionsstudentin bzw. Promotionsstudent einschreiben können, wenn Ihnen die Fakultät die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand bestätigt hat.
Als erstes müssen Sie über die Graduierten-Akademie (GRADUS) die Annahme als Doktorandin oder Doktorand beantragen. Dazu müssen Sie sich in Campus registrieren. GRADUS ist die zuständige Stelle der Universität (früher war dies das Prüfungsamt).
Sie können eine "Individualpromotion" oder eine "Promotion in einem strukturierten Programm" anstreben und müssen mindestens 9 LP erbringen. Orientieren Sie sich an dem Katalog der Fakultät Chemie zu möglichen Studienleistungen für das individuelle Promotionsprogramm. English here. GRADUS legt eine Akte an und schickt diese an die Fakultät, wo im Promotionsausschuss entschieden wird, ob Sie als Doktorand oder Doktorandin angenommen werden. Um die Befähigung ausländischer Kandidatinnen und Kandidaten zur Promotion beurteilen zu können, müssen dem Promotionsausschuss (über das Dekanatsbüro oder über ein Mitglied des Promotionsausschusses) spätestens 8 Tage vor der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (Abschlussarbeit, Zeugnisse, evt. Empfehlungsschreiben...).
Sobald Sie als Doktorand oder Doktorandin angenommen sind, müssen Sie sich immatrikulieren.
Um den Kandidatinnen und Kandidaten zu ermöglichen, gezielt vertiefte Kenntnisse in den Prüfungsfächern zu erwerben, sollen sie rechtzeitig (etwa ein halbes Jahr) vor dem voraussichtlichen Termin der mündlichen Prüfung bzw. der Abgabe der Arbeit einen Antrag mit einem Vorschlag auf vorläufige Zusammensetzung des Prüfungsausschusses stellen (Musterbrief).
Der Antrag muss von der Betreuerin oder von dem Betreuer unterzeichnet sein. Dem Antrag muss ein Exposé über die Dissertation (ca. 1 Seite) und ggf. eine aktuelle Publikationsliste des Promovenden beigefügt werden. Diese soll sowohl bereits akzeptierte als auch eingereichte Publikationen unter Nennung aller Autoren enthalten. Die Unterlagen müssen spätestens am Montag vor der Sitzung bis 12:00 Uhr im Dekanatsbüro bei Frau Carey abgegeben werden. Der Antrag auf vorläufige Zusammensetzung des Prüfungsausschusses kann nur behandelt werden, wenn zuvor die Annahme als Doktorandin bzw. als Doktorand bestätigt wurde und ggf. alle Auflagen erfüllt wurden. Der Promotionsausschuss kann den Vorschlag bestätigen oder ablehnen und andere Prüferinnen bzw. Prüfer benennen.
Wenn Sie nach der Promotionsordnung von 2019 promovieren und Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer einer kumulativen Promotion zustimmt, müssen Sie die Richtlinien der Fakultät für die kumulative Promotion beachten und Ihren Antrag entsprechend ergänzen (s. Seite 3 der Richtlinie).
Nach Fertigstellung der Dissertation meldet sich die Kandidatin bzw. der Kandidat unter Vorlage eines gebundenen Exemplars (Spiralbindung ist nicht erlaubt) der Dissertation spätestens am Montag vor der Sitzung bis 12:00 Uhr im Dekanat an (bzgl. der äußeren Form schauen Sie bitte in der Promotionsordnung bzw. dem dort beigefügten Merkblatt nach). Achtung: Im Falle einer kumulativen Promotion muss die Arbeit zusätzlich acht Tage vor der Sitzung elektronisch im Dekanat abgegeben werden, damit sie dem Kleinen Promotionsausschuss rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden kann. Die Arbeit muss eine von Ihnen unterschriebene Erklärung zur Eigenständigkeit enthalten. Hier finden Sie eine Vorlage dafür. Die Erklärung zur Eigenständigkeit muss zusätzlich zu der Versicherung in der Arbeit als extra Blatt mit der Dissertation im Dekanat abgegeben werden. Liegen die Promotionsunterlagen (Arbeit, Bestätigung der erbrachten Leistungen im Rahmen der Promotionsvereinbarung) spätestens 2 Tage vor der Sitzung des Promotionsausschusses dem Dekanat vollständig vor, beschließt der Promotionsausschuss über die verbindliche Zusammensetzung des Prüfungsausschusses. Von der vorläufigen Zusammensetzung soll nur in besonders begründeten Fällen abgewichen werden. Die Kandidatin bzw. der Kandidat übergibt allen Mitgliedern seines Prüfungsausschusses ein Exemplar seiner Arbeit.
Bitte denken Sie daran, dass bei Abgabe der Dissertation eine formale Bestätigung Ihrer Betreuerin oder Ihres Betreuers über die Erfüllung der Leistungen im Rahmen von GRADUS bzw. der individuellen Promotionsvereinbarung (Promotion nach Promotionsordnung ab 2016) vorliegen muss.
Die Kandidatin bzw. der Kandidat vereinbart mit dem festgelegten Prüfungsausschuss einen Termin für die mündliche Prüfung und den öffentlichen Vortrag und veranlasst die Hörsaal-/Seminarraumbelegung. Kleiner Tipp: Die Raumreservierung ist einfacher, wenn Sie bei der Festlegung der Uhrzeit Ihrer Prüfung die Vorlesungsslots berücksichtigen; beginnt eine Prüfung um 13:15 Uhr, ist das günstiger als wenn Sie versuchen einen Raum ab 13:00 Uhr zu finden. Die Prüfung kann frühestens 16 Tage nach Mitteilung dieses Termins an das Dekanat stattfinden. Grund: Arbeit und Gutachten müssen 14 Tage im Dekanat ausliegen. Bitte denken Sie daran, Ort und Termin der Prüfung dem Dekanat rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Die mündliche Prüfung erfolgt unmittelbar nach dem Vortrag (nach Ausschluss der Öffentlichkeit) i.d.R. in dem Raum, in dem der Vortrag stattgefunden hat. Die Promotionsunterlagen gehen nach der Prüfung an das Dekanat zurück.
Die mündliche Doktorprüfung findet unmittelbar anschließend an einen hochschulöffentlichen Vortrag von 20 bis 30 Minuten Dauer* statt, in dem die Kandidatin bzw. der Kandidat die Konzepte ihrer bzw. seiner Dissertation sowie die wesentlichen Ergebnisse darlegt. In der mündlichen Prüfung, die zwischen einer und zwei Stunden dauert und unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt, muss die Kandidatin bzw. der Kandidat nachweisen, dass sie bzw. er vertiefte Kenntnisse auf dem Fachgebiet besitzt, dem die Dissertation entnommen ist. Dies soll durch ein Prüfungsgespräch mit der Hauptberichterin oder dem Hauptberichter, der Mitberichterin oder dem Mitberichter (oder den Mitberichtern) und einer Prüferin oder einem Prüfer in einem weiteren Fach, das in der Regel einen Bezug zur Dissertation hat, erfolgen. Der Dekan bzw. die Dekanin kann die Prüferin oder den Prüfer im weiteren Fach oder eine andere Professorin bzw. einen anderen Professor der Fakultät zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestellen (Regelfall).
*Beschluss des Promotionsausschusses vom 14. Oktober 2020 für Promotionen nach der Promotionsordnung von 2019.
Die Dissertation muss wissenschaftlichen Ansprüchen genügen, einen Fortschritt in der Wissenschaft erbringen und eine selbstständige Leistung sein. Bereits veröffentlichte Arbeiten können als Teil der Dissertation verwendet werden, wenn die Betreuerin bzw. der Betreuer dem ausdrücklich zustimmt und in ihrem bzw. seinem Gutachten ausführt, welche Ergebnisse der Publikationen eigenständige Leistungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers darstellen. In der Regel sollte die Bewerberin bzw. der Bewerber die Erstautorin bzw. der Erstautor der Publikationen sein und zumindest die ersten Versionen selbst verfasst haben. In jedem Fall muss die Dissertation eine ausführliche Einführung enthalten, in der die Arbeiten im Zusammenhang und mit Bezug auf den aktuellen Stand der Forschung dargestellt, die eigenen Beiträge herausgearbeitet und die Beiträge anderer Autorinnen bzw. Autoren benannt werden.
Eine kumulative Dissertation ist nach den Richtlinien der Fakultät zu erstellen.
- Katalog der Fakultät Chemie zu möglichen Studienleistungen für das individuelle Promotionsprogramm
- Catalogue of potential credit points accepted by the Faculty of Chemistry to fulfil the required ECTS in individual doctoral studies
- Richtlinien der Fakultät für die kumulative Promotion
(ab der Promotionsordnung von 2019) - Guidelines for cumulative dissertations at the Faculty of Chemistry at the University of Stuttgart
(since the doctoral regulations from 2019) - Informationen der Bibliothek zur Abgabe der Pflichtexemplare.
- Promotionsprogramme der Universität Stuttgart (GradUS)
- DoktorandInnen - Konvent
- Promotionsordnung von 2019
- Promotionsordnung von 2016
- Promotionsordnung von 2011
- Promotionsordnung von 2008
Dekanatsbüro
Monika Carey
Sekretariat
Dorothea Häussermann
Dr.Fakultätsmanagerin
Isabella Waldner
Dr.Fakultätsmanagerin - abwesend von 1.10.2024 bis 30.09.2025.
Bitte wenden Sie sich an
Dr. Dorothea Häussermann